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Mediation im Baurecht

Die Durchführung eines Mediationsverfahrens im Baurecht ist leider noch immer nicht an der Tagesordnung. Der zu häufig gewählte Weg der Parteien über eine streitige Entscheidung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit führt zu langen Verfahrensdauern mit meist imensen Kosten durch Bausachverständige. Das Mediationsverfahren beinhaltet die Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung für alle Betroffenen.


So spricht § 1 Abs. 1 Mediationsgesetz von einem….
 
„Vertraulichen und strukturierten Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“.

Der Mediator ist im Mediationsverfahrens nicht zur Entscheidung berufen, vielmehr übt er eine Lotsenfunktion aus, durch die die Streitparteien zu einer eigenverantwortlichen und selbst gefundenen Lösung manövriert werden. Es kommen keine formaljuristischen Verfahrensarten zum Zuge. Beweise werden nicht erhoben. Am Ende steht kein Urteil, sondern der Abschluss einer Mediationsvereinbarung, die von beiden Seiten einvernehmlich gegengezeichnet wird.

Die Vorteile gegenüber gerichtlichen Verfahren liegen auf der Hand. Das Mediationsverfahren führt schneller zu einer kostengünstigen Problemlösung zur Zufriedenheit aller Parteien. In einigen Fällen hat es sich bewährt, dass durch die Parteien ein Gutachten in Auftrag gegeben wird (Parteiengutachten). Die Inhalte des Gutachtens werden dann zwischen den Streitparteien und dem Gutachter aus Anlass eines Mediationstermins meist kritisch diskutiert und das Ergebnis sehr oft auch akzeptiert, viel häufiger als in Fällen der gerichtlichen Erledigung. Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass die Streitbeilegung durch Mediation in vielen Fällen die optimale Verfahrensweise darstellt.

 

Kontakt

Großpietsch | Zimmermann
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